Von: Achim
Hallo Herr Rätze, nur noch einmal zum Verständnis. Zum Einen ist dies rechtswidrig wegen der strengeren Form, sprich Vertragsschluss online, somit auch die Kündigung maximal online und zum Anderen...
View ArticleVon: Martin Rätze
Textform ist die strengste Form, die man in AGB vereinbaren darf. Übrigens spielt es keine Rolle, ob der Verbraucher die AGB „akzeptiert“ hat. Maßstab ist hier das Gesetz.
View ArticleVon: Achim
Hallo Herr Rätze, das heißt also keine Formfestlegung der Vertragsgestaltung in den AGB, auch nicht in Textform in den AGB erwähnt…?
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